Einen Ausdruck einer Internetseite als Bildschirmphotographie zu bezeichnen, finde ich schon etwas abstus. Ist aber wohl Beamtendeutsch bzw. der juristische Fachterminus.
Mit Bildschirmfotografie assoziiere ich doch eher einen Vorgang mit einer Kamera in der Hand als den Klick auf den Druck-Button.
Mit Bildschirmfotografie assoziiere ich doch eher einen Vorgang mit einer Kamera in der Hand als den Klick auf den Druck-Button.
eMBe - am Mittwoch, 11. August 2004, 09:39
shhhh meinte am 11. Aug, 11:13:
Völlig bekloppt.
Immer diese Verklausulierung. Ein "Ausdruck einer Internetseite" ist ein "Ausdruck einer Internetseite". Nichts anderes.