Da habe ich einen richtigen Klischeeanwalt ergattert. Erst die Sache mit dem Golf, jetzt diese Floskel aus der Kreidezeit dem Jura der Geschäftkorrespondenz.
Die Staatsanwaltschaft will das Verfahren einstellen. Allerdings gegen 150 € Auflage. Dazu kommen dann noch die 100 € Selbstbeteiligung für die Rechtschutzversicherung und 75 € für die Ordnungswidrigkeit. Aber:Nach dem Unfallablauf scheint festzustehen, daß jedenfalls durch die geringfügige Berührung ie Körperverletzung nicht entstanden sein kann, was ggf. durch ein Sachverständigengutachten zu beweisen wäre. Nach Erfahrung der Versicherer können HWS-Sydrome, geschweige denn Brüche bei einer Geschwindigkeit von 10 bis 15 km/h (!) nicht entstehen. Bitte rufen Sie mich an, wie verfahren werden soll. Jetzt ziehen wir den Mist auch durch. Wenn schon, denn schon!
Die Staatsanwaltschaft will das Verfahren einstellen. Allerdings gegen 150 € Auflage. Dazu kommen dann noch die 100 € Selbstbeteiligung für die Rechtschutzversicherung und 75 € für die Ordnungswidrigkeit. Aber:Nach dem Unfallablauf scheint festzustehen, daß jedenfalls durch die geringfügige Berührung ie Körperverletzung nicht entstanden sein kann, was ggf. durch ein Sachverständigengutachten zu beweisen wäre. Nach Erfahrung der Versicherer können HWS-Sydrome, geschweige denn Brüche bei einer Geschwindigkeit von 10 bis 15 km/h (!) nicht entstehen. Bitte rufen Sie mich an, wie verfahren werden soll. Jetzt ziehen wir den Mist auch durch. Wenn schon, denn schon!
eMBe - am Montag, 5. April 2004, 10:54 - Rubrik: Aussenansichten
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