Mit zunehmender Verbreitung des Klonens von Menschen in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts ergab sich die Notwendigkeit der Ausweitung des Urheberrechts auf genetische Kopien.
Vor allem in Osteuropa entstanden mafiöse Strukturen, die in großem Umfang versuchten aus dem demografischen Wandel mit billigen Klonen patentierter Erfolgsmodelle (z.B. Krankenpfleger 2050 XL und Schulmädchen S12 der Firma Hoechst) Kapital zu schlagen.
Um die illegale Verbreitung einzudämmen, wurde § 247 g StGB neu gefasst und Menschenraubkopieren unter Strafe gestellt. In medienwirksamen Aktionen verbrannten Mitglieder der GVU (Gesellschaft gegen die Verbreitung Unwerter) sichergestellte Kopien an öffentlichen Plätzen.
Vor allem in Osteuropa entstanden mafiöse Strukturen, die in großem Umfang versuchten aus dem demografischen Wandel mit billigen Klonen patentierter Erfolgsmodelle (z.B. Krankenpfleger 2050 XL und Schulmädchen S12 der Firma Hoechst) Kapital zu schlagen.
Um die illegale Verbreitung einzudämmen, wurde § 247 g StGB neu gefasst und Menschenraubkopieren unter Strafe gestellt. In medienwirksamen Aktionen verbrannten Mitglieder der GVU (Gesellschaft gegen die Verbreitung Unwerter) sichergestellte Kopien an öffentlichen Plätzen.
eMBe - am Montag, 20. November 2006, 09:59 - Rubrik: Aussenansichten
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