Wahrscheinlich ist der Ausstoß an Biogas, den man nach einem Ziebelkuchenabend erzeugt, schon genehmigungspflichtig. Aber solange man bei geschlossenem Fenster schläft, ist das für das Bundesimmissionsgesetz aber wohl irrelevant.
eMBe - am Freitag, 7. Oktober 2005, 16:41 - Rubrik: Aussenansichten