Ich bin da tatsächlich hingegangen. Ich kann es nicht mit Sicherheit sagen, aber ich nehme mal an, dass außer mir alle ca. 70 Anwesenden Juristen waren. Abgesehen von von Prof. Dr. Schuster, der Mathematiker ist.
Die Teilnehmerzahl überraschte offensichtlich die Veranstalter, die ständig damit beschäftigt waren, neue Stühle in den Raum zu bringen, damit alle sitzen konnten. Am Ende war der Raum gefüllt und es konnte mit einer Verspätung von wenigen Minuten losgehen.
Nach einer kurzen Einführung in Veranstaltung und Thema durch den Moderator war Prof. Dr. Nikolaus Forgó am Zug. Forgo, der mir schon bei der heise security conference postiv aufgefallen war, weil er sowohl inhaltlich als auch rhetorisch auf ganzer Linie überzeugte, konnte auch dies mal voll überzeugen. Es spannte einen Bogen von der A Declaration of the Independence of Cyberspace von John Perry Barlow, die ich bis dahin gar nicht kannte, bis hin zum Sachverhalten, die direkt mit den rechtlichen Problemen des Internets der heutigen Zeit zusammenhängen - am Beispiel nerdcore.
[Wobei mich sehr faziniert hat, wie Barlow die Gefahren vor 10 Jahren schon vorausgesehen hat, die heute (fast) jeder aktiv erfahren kann. Leider sind die Wünsche Barlows zur Ethik des Internets nicht in Erfüllung gegangen.] Allein wegen dieses Ausflügs hat sich der Abend schon gelohnt.
Dr. Schuster machte einen Ausflug in die Technik, da er laut eigener Aussage von den Rechtsdingen auch keine Ahnung hat. Er hat an der Software mitgearbeitet, die für MediaControl Downloads aus P2P-Netzen auswertet. Er ist der Ansicht, dass sich in Zukunft die Frage, ob der Diebstahl von virtuellen Gegenständen (Spielstände, Waffen usw. z.B. auf Online Games, die bereits auf eBay gehandelt werden) strafbar sei, aufgeworfen würde.
Von der Staatsanwaltschaft, Sonderdezernat Leistungsschutzrechte, war Staatsanwältin Richter anwesend. Sie verfolgt seit 2 Jahren Urheberrechtsveletzungen. Ihr Vorteil sei, dass sie bereits vorher damit private Erfahren machen konnte, da sie zwei Söhne um die 20 Jahre hätte. Und da wäre P2P natürlich auch ein Thema. Dies würde ihr einen anderen Blick auch auf Größenordenungen / Dateizahlen und sie sei froh, dass es nur inoffizielle Grenzen gäbe (100 bzw. 500 Dateien), an die sie sich nicht genau halten müsse. Wenn man weiß, dass man in bestimmten Kreisen erst ab 10 - 15.000 Dateien mitspielen darf, kann man mit 500-Dateien-Grenzen nichts anfangen. sagte sie sinngemäß.
Das Thema GVU wurde auch angesprochen. Aus ihrer Sicht sei die Beteiligung der GVU absolut notwendig, da die Arbeit sonst nicht zu bewerkstelligen sei. Vom Podium und aus dem Publikum gab es dazu sehr kritische Stimmen. zum Glück.
Positiv steht Frau Richter auch der Einführung eines unmittelbaren Auskunftsrechts von Rechteinhabern bei Providern gegenüber. Ebenfalls begründet durch Arbeitsbelastungsgründen. Auch dafür erntete sie Kritik.
Gegen Massenabmahnwellen, bei denen sie undifferenzierte ellenlange Listen mit IP-Adressen erhalte, wendete sie ein, dass dort offensichtlich kein Strafverfolgungsinteresse vorliege - vielmehr läge ein Auskunftsersuchen vor, um selbst abmahen zu können - und das Verfahren daher nicht zu eröffnen sei. Das würde der Kanzlei sicher nicht so recht gefallen. Eine Reaktion der Kanzlei stehe aber noch aus.
Als zutiefst unmarolisch bezeichnete sie das Verhalten vieler Abmahender. Die strafrechtliche Reaktion der Staatsanwaltschaft und der Strafgerichte orientiere sich immer auch an den finanziellen Gegebenheiten des Beschuldigten - d.h. am Tagessatz. Die Abmahnenden hingegen würde so hinlangen, wie es ihnen gerechtfertigt erscheine und da würden auch schon mal Existenzen vernichteten wegen ein paar Dateien.
Dass Günter Frhr. v. Gravenreuth ebenfalls anwesend sein würde, aber ich erst eine Stunde vor der Veranstaltung im Programm gelesen. Den wollte ich schon immer mal liver erleben. Lesen kann man in der Computerpresse ja ofter mal über ihn. FvG ist schon eine interessante Person. Mir erschief er etwas zu geltungssüchtig, borniert und stillos. Dieser Eindruck verfestigte sich nach Ende des offiziellen Teils, als man ihn quasi privat erleben konnte, wie er kleine Taschenbüchlein verteilte (ich bin mir nicht ganz sicher, ob es sich um kleine Anekdoten aus seinem Leben handelt), die er mit aus den Unterschriften der Beschenkten erzeugten Zeichnungen (kritzelige Männchen) - kleiner Partygag - individualisierte, und zum Handyfonieren nicht den Raum verließ. Im Vortrag selbst stellte er seinen Kampf gegen die Softwarepiraterie dar, inklusive der Tanja-Briefe. Ich weiß nicht, ob er sich damit im Auditorium viele Freunde gemacht hat.
Zum letzten Vortragenden (Journalist und Jurist, Name habe ich vergessen) kann nicht mehr viel widergeben. Interessant war die Anmerkung, dass die vorgesehen erste kostefreie Abmahnung bereits seit 1982 mehrfach einzuführen versucht worden ist! Immer erfolglos. Auch der aktuelle Vorstoß wurde - auch inhaltlich - als nicht zielführend kritisiert. Zudem seien die Abmahnkosten gar nicht das, was den Abgemahnten am meisten Belasten würde.
So skeptisch ich beim Eintreffen war, dass die Leute im Auditorium nett sein könnten - am Tisch wurde von drei Leuten Skat gespielt, während sich der Raum mit Interessierten füllte, ich weiß nicht, wann ich das das letzte mal erlebt hab! -, war der inoffizielle Ausklang mit Wein, Wasser und Salzbrezeln doch sehr unterhaltsam und interessant, so dass ich problemlos noch zwei Stunden bleiben konnte. Juristen können also auch anders.
Am 11.12.2006 findet das nächste Forum IT-Recht unter dem Titel Risikoanalyse durch Scoring - Wenn Punkte nicht nur den Führerschein kosten statt. Interessierten kann ich nur empfehlen hinzugehen.
Die Teilnehmerzahl überraschte offensichtlich die Veranstalter, die ständig damit beschäftigt waren, neue Stühle in den Raum zu bringen, damit alle sitzen konnten. Am Ende war der Raum gefüllt und es konnte mit einer Verspätung von wenigen Minuten losgehen.
Nach einer kurzen Einführung in Veranstaltung und Thema durch den Moderator war Prof. Dr. Nikolaus Forgó am Zug. Forgo, der mir schon bei der heise security conference postiv aufgefallen war, weil er sowohl inhaltlich als auch rhetorisch auf ganzer Linie überzeugte, konnte auch dies mal voll überzeugen. Es spannte einen Bogen von der A Declaration of the Independence of Cyberspace von John Perry Barlow, die ich bis dahin gar nicht kannte, bis hin zum Sachverhalten, die direkt mit den rechtlichen Problemen des Internets der heutigen Zeit zusammenhängen - am Beispiel nerdcore.
[Wobei mich sehr faziniert hat, wie Barlow die Gefahren vor 10 Jahren schon vorausgesehen hat, die heute (fast) jeder aktiv erfahren kann. Leider sind die Wünsche Barlows zur Ethik des Internets nicht in Erfüllung gegangen.] Allein wegen dieses Ausflügs hat sich der Abend schon gelohnt.
Dr. Schuster machte einen Ausflug in die Technik, da er laut eigener Aussage von den Rechtsdingen auch keine Ahnung hat. Er hat an der Software mitgearbeitet, die für MediaControl Downloads aus P2P-Netzen auswertet. Er ist der Ansicht, dass sich in Zukunft die Frage, ob der Diebstahl von virtuellen Gegenständen (Spielstände, Waffen usw. z.B. auf Online Games, die bereits auf eBay gehandelt werden) strafbar sei, aufgeworfen würde.
Von der Staatsanwaltschaft, Sonderdezernat Leistungsschutzrechte, war Staatsanwältin Richter anwesend. Sie verfolgt seit 2 Jahren Urheberrechtsveletzungen. Ihr Vorteil sei, dass sie bereits vorher damit private Erfahren machen konnte, da sie zwei Söhne um die 20 Jahre hätte. Und da wäre P2P natürlich auch ein Thema. Dies würde ihr einen anderen Blick auch auf Größenordenungen / Dateizahlen und sie sei froh, dass es nur inoffizielle Grenzen gäbe (100 bzw. 500 Dateien), an die sie sich nicht genau halten müsse. Wenn man weiß, dass man in bestimmten Kreisen erst ab 10 - 15.000 Dateien mitspielen darf, kann man mit 500-Dateien-Grenzen nichts anfangen. sagte sie sinngemäß.
Das Thema GVU wurde auch angesprochen. Aus ihrer Sicht sei die Beteiligung der GVU absolut notwendig, da die Arbeit sonst nicht zu bewerkstelligen sei. Vom Podium und aus dem Publikum gab es dazu sehr kritische Stimmen. zum Glück.
Positiv steht Frau Richter auch der Einführung eines unmittelbaren Auskunftsrechts von Rechteinhabern bei Providern gegenüber. Ebenfalls begründet durch Arbeitsbelastungsgründen. Auch dafür erntete sie Kritik.
Gegen Massenabmahnwellen, bei denen sie undifferenzierte ellenlange Listen mit IP-Adressen erhalte, wendete sie ein, dass dort offensichtlich kein Strafverfolgungsinteresse vorliege - vielmehr läge ein Auskunftsersuchen vor, um selbst abmahen zu können - und das Verfahren daher nicht zu eröffnen sei. Das würde der Kanzlei sicher nicht so recht gefallen. Eine Reaktion der Kanzlei stehe aber noch aus.
Als zutiefst unmarolisch bezeichnete sie das Verhalten vieler Abmahender. Die strafrechtliche Reaktion der Staatsanwaltschaft und der Strafgerichte orientiere sich immer auch an den finanziellen Gegebenheiten des Beschuldigten - d.h. am Tagessatz. Die Abmahnenden hingegen würde so hinlangen, wie es ihnen gerechtfertigt erscheine und da würden auch schon mal Existenzen vernichteten wegen ein paar Dateien.
Dass Günter Frhr. v. Gravenreuth ebenfalls anwesend sein würde, aber ich erst eine Stunde vor der Veranstaltung im Programm gelesen. Den wollte ich schon immer mal liver erleben. Lesen kann man in der Computerpresse ja ofter mal über ihn. FvG ist schon eine interessante Person. Mir erschief er etwas zu geltungssüchtig, borniert und stillos. Dieser Eindruck verfestigte sich nach Ende des offiziellen Teils, als man ihn quasi privat erleben konnte, wie er kleine Taschenbüchlein verteilte (ich bin mir nicht ganz sicher, ob es sich um kleine Anekdoten aus seinem Leben handelt), die er mit aus den Unterschriften der Beschenkten erzeugten Zeichnungen (kritzelige Männchen) - kleiner Partygag - individualisierte, und zum Handyfonieren nicht den Raum verließ. Im Vortrag selbst stellte er seinen Kampf gegen die Softwarepiraterie dar, inklusive der Tanja-Briefe. Ich weiß nicht, ob er sich damit im Auditorium viele Freunde gemacht hat.
Zum letzten Vortragenden (Journalist und Jurist, Name habe ich vergessen) kann nicht mehr viel widergeben. Interessant war die Anmerkung, dass die vorgesehen erste kostefreie Abmahnung bereits seit 1982 mehrfach einzuführen versucht worden ist! Immer erfolglos. Auch der aktuelle Vorstoß wurde - auch inhaltlich - als nicht zielführend kritisiert. Zudem seien die Abmahnkosten gar nicht das, was den Abgemahnten am meisten Belasten würde.
So skeptisch ich beim Eintreffen war, dass die Leute im Auditorium nett sein könnten - am Tisch wurde von drei Leuten Skat gespielt, während sich der Raum mit Interessierten füllte, ich weiß nicht, wann ich das das letzte mal erlebt hab! -, war der inoffizielle Ausklang mit Wein, Wasser und Salzbrezeln doch sehr unterhaltsam und interessant, so dass ich problemlos noch zwei Stunden bleiben konnte. Juristen können also auch anders.
Am 11.12.2006 findet das nächste Forum IT-Recht unter dem Titel Risikoanalyse durch Scoring - Wenn Punkte nicht nur den Führerschein kosten statt. Interessierten kann ich nur empfehlen hinzugehen.
eMBe - am Sonntag, 26. November 2006, 20:05 - Rubrik: Aussenansichten