Beurlaubung aus aus Arbeitsmarktgründen (§ 80d NBG) heißt, dass man auch für ohne Geld zu Hause (oder sonstwo) bleiben kann, wenn man will.
Man muß nur einen finden, der dann die Arbeit macht. [Wer hat da gelacht!?]
Man muß nur einen finden, der dann die Arbeit macht. [Wer hat da gelacht!?]
eMBe - am Mittwoch, 9. Februar 2005, 20:08 - Rubrik: Aussenansichten