Der Mann argumentierte, auf dem Display eines Handys die Uhrzeit abzulesen entspreche einem -- laut Straßenverkehrsordnung erlaubten -- Blick auf die Armbanduhr. Das OLG schloss sich dem jedoch nicht an: Dem Fahrer sei jede Nutzung des Handys untersagt, für die er dieses in der Hand halten muss. Schließlich habe er dabei nicht wie gefordert beide Hände frei. Beim Blick auf die Armbanduhr sei das dagegen durchaus der Fall.
[via heise]
Damit gehören Taschenuhren im Auto wohl bald der Vergangenheit an...
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Damit gehören Taschenuhren im Auto wohl bald der Vergangenheit an...
eMBe - am Donnerstag, 8. September 2005, 11:38 - Rubrik: Aussenansichten