Ihr Email vom 07.11.2003
Sehr geehrter Herr eMBe,
ich weise Sie darauf hin, dass eine inhaltliche Befassung mit Ihrem Schreiben nur erfolgen kann, wenn eine postalische Absenderangabe (Name, Vorname, Anschrift) vorliegt.
Hochachtungsvoll
Auf Anordnung
K.
Justizhauptsekretärin
Freundliche Grüße sind wohl zu viel verlangt, naja, sie handelt nur "auf Anordnung"...
Sehr geehrter Herr eMBe,
ich weise Sie darauf hin, dass eine inhaltliche Befassung mit Ihrem Schreiben nur erfolgen kann, wenn eine postalische Absenderangabe (Name, Vorname, Anschrift) vorliegt.
Hochachtungsvoll
Auf Anordnung
K.
Justizhauptsekretärin
Freundliche Grüße sind wohl zu viel verlangt, naja, sie handelt nur "auf Anordnung"...
eMBe - am Montag, 10. November 2003, 15:36 - Rubrik: Aussenansichten