Haha!
Ich bin der Größte! Küsst mir die Füße!
Am Freitag meine Stellungnahme per Fax an Sony gesendet und heute schon das reparierte Gerät mit DHL zurückbekommen. Jawollja.
YES!
Nachher wieder das Backup einspielen und ich habe mein Gedächtnis zurück.
Weils so erfolgreich war, veröffentliche ich meine Erguß hier mal eben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 29.07.03 teilen Sie mir mit, dass das von mir auf Anweisung der Hotline an Sie gesandte Gerät (Sony Clie PEG-N770C/E, Seriennummer 28934050-5xxxxxxx) nicht auf Garantie repariert werden könne, da der Akku defekt sei.
Dieser Argumentation kann ich nicht zustimmen.
Dem Gerät liegen die Garantiebestimmungen („Gurantee“) bei. Grundsätzlich läuft die Garantie ab Kaufdatum ein Jahr. Dies ist unbestritten noch der Fall. Grundsätzlich habe ich also noch Anspruch auf Reparatur des Gerätes auf Garantie.
In den Garantiebedingungen sind Ausschlüsse benannt.
Der einzig in Betracht kommende Ausschlussgrund wäre der folgende:
„Diese Garantie schließt keine der folgenden Punkte ein: […] b)Ersatz von Verschleißmaterialen wie Batterien, die dem Produkt beiliegen.“
Von Akkus ist nicht die Rede. Zwar bestehen Gemeinsamkeiten zwischen Akkus und Batterien im allgemeinen. Doch dasselbe sind sie nicht. Die Passage ist also nicht einschlägig. Verstärkend kommt noch hinzu, was im „Safty /Regulations Guide“ steht:
„Dieses Produkt enthält einen wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Polymer-Akku, der normalerweise während der gesamten Lebensdauer des Produkts nicht ausgetauscht werden muß.“
Erstens ist hier von einem Akku die Rede, nicht von einer Batterie. Der Unterschied muss ihnen also ebenfalls bekannt sein. Zweitens wird darauf hingewiesen, dass der Akku im Normalfall die gleiche Lebensdauer aufweist, wie das Gerät selbst. Dies widerspricht der allgemeinen Lebenssauffassung von Verschleißteilen. Somit kann es sich bei dem verwendeten Lithium-Ionen-Polymer-Akku nicht um „Verschleißmaterial“ handeln. Die Passage im Ganzen ist also nicht zutreffend. Die beispielhafte Aufzählung der Verschleißmaterialien („wie Batterien“) kommt gar nicht erst zum Tragen.
Es besteht Garantie. Ein Garantieausschlussgrund liegt nicht vor. Das Gerät ist durch Sony auf Garantiekosten zu reparieren. Ich bitte, die für mich kostenneutrale Reparatur zeitnah durchzuführen, da ich bis zum Defekt sehr zufrieden mit dem Gerät war und mich momentan sehr eingeschränkt fühle.
Mit freundlichen Grüßen
Ich bin der Größte! Küsst mir die Füße!
Am Freitag meine Stellungnahme per Fax an Sony gesendet und heute schon das reparierte Gerät mit DHL zurückbekommen. Jawollja.
YES!
Nachher wieder das Backup einspielen und ich habe mein Gedächtnis zurück.
Weils so erfolgreich war, veröffentliche ich meine Erguß hier mal eben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 29.07.03 teilen Sie mir mit, dass das von mir auf Anweisung der Hotline an Sie gesandte Gerät (Sony Clie PEG-N770C/E, Seriennummer 28934050-5xxxxxxx) nicht auf Garantie repariert werden könne, da der Akku defekt sei.
Dieser Argumentation kann ich nicht zustimmen.
Dem Gerät liegen die Garantiebestimmungen („Gurantee“) bei. Grundsätzlich läuft die Garantie ab Kaufdatum ein Jahr. Dies ist unbestritten noch der Fall. Grundsätzlich habe ich also noch Anspruch auf Reparatur des Gerätes auf Garantie.
In den Garantiebedingungen sind Ausschlüsse benannt.
Der einzig in Betracht kommende Ausschlussgrund wäre der folgende:
„Diese Garantie schließt keine der folgenden Punkte ein: […] b)Ersatz von Verschleißmaterialen wie Batterien, die dem Produkt beiliegen.“
Von Akkus ist nicht die Rede. Zwar bestehen Gemeinsamkeiten zwischen Akkus und Batterien im allgemeinen. Doch dasselbe sind sie nicht. Die Passage ist also nicht einschlägig. Verstärkend kommt noch hinzu, was im „Safty /Regulations Guide“ steht:
„Dieses Produkt enthält einen wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Polymer-Akku, der normalerweise während der gesamten Lebensdauer des Produkts nicht ausgetauscht werden muß.“
Erstens ist hier von einem Akku die Rede, nicht von einer Batterie. Der Unterschied muss ihnen also ebenfalls bekannt sein. Zweitens wird darauf hingewiesen, dass der Akku im Normalfall die gleiche Lebensdauer aufweist, wie das Gerät selbst. Dies widerspricht der allgemeinen Lebenssauffassung von Verschleißteilen. Somit kann es sich bei dem verwendeten Lithium-Ionen-Polymer-Akku nicht um „Verschleißmaterial“ handeln. Die Passage im Ganzen ist also nicht zutreffend. Die beispielhafte Aufzählung der Verschleißmaterialien („wie Batterien“) kommt gar nicht erst zum Tragen.
Es besteht Garantie. Ein Garantieausschlussgrund liegt nicht vor. Das Gerät ist durch Sony auf Garantiekosten zu reparieren. Ich bitte, die für mich kostenneutrale Reparatur zeitnah durchzuführen, da ich bis zum Defekt sehr zufrieden mit dem Gerät war und mich momentan sehr eingeschränkt fühle.
Mit freundlichen Grüßen
eMBe - am Montag, 4. August 2003, 14:16 - Rubrik: Aussenansichten
Zorra meinte am 4. Aug, 14:33:
Gut!
Aber deine Füsse küsse ich trotzdem nicht. ;-)
miss.understood meinte am 4. Aug, 14:36:
sehr brav.
na eben !! die haben sicher meine drohung gelesen, dass ich dort anrufe, wenn nicht bald was passiert : )gut gemacht, herr eMBe